Grundsätzlich zur nächstgelegenen geeigneten Behandlungsstelle wie Krankenhaus, Ambulanz, Facharzt, Therapiezentrum, Kuranstalt usw. oder in Anstalten, die aufgrund ihrer speziellen Einrichtung die Behandlung Ihrer Krankheit übernommen haben.
Zusatz: Die nächstgelegene Behandlungsstelle muss nicht unbedingt die geeignete sein.
In diesem Fall muss der ausstellende Arzt eine ausreichende Begründung für den weiteren Transport angeben.