Die durchführenden Taxiunternehmen heben vom Patienten keinen Selbstbehalt ein, unabhängig davon um welchen Transport es sich auch handelt.

Der Selbstbehalt von derzeit 7,55 €/Strecke wird pro Kalenderjahr für maximal 28 Fahrten von der ÖGK eingehoben.

Ausnahmen von der Kostenbeteiligung sind Fahrten zur Strahlen-, Chemo- oder Dialysebehandlungen, sowie für Patienten die Rezeptgebührenbefreit sind usw. Weitere Informationen entnehmen Sie direkt bei der ÖGK.