Mit gültigem Transportschein (Verordnung) übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die Kranken-beförderung. Seit 1.7.2025 gilt bei der ÖGK ein gesetzlicher Selbstbehalt pro Fahrt – wir informieren Sie vorab transparent über den aktuellen Betrag. Ohne Transportschein rechnen wir zum regulären Taxitarif ab.