Die durchführenden Taxiunternehmen heben vom Patienten keinen Selbstbehalt ein, unabhängig davon um welchen Transport es sich handelt.
Der Selbstbehalt von derzeit 7,55 €/Strecke wird pro Kalenderjahr für maximal 28 Fahrten von der ÖGK eingehoben.
Ausnahmen von der Kostenbeteiligung sind Fahrten zu Strahlen-, Chemo- oder Dialysebehandlungen, sowie für Patienten die rezeptgebührenbefreit sind usw. Weitere Informationen entnehmen Sie direkt bei der ÖGK.